Mein Angebot

Privatpersonen

Ich berate Unternehmen und Unternehmer im Insolvenzrecht. Privatpersonen, die sich entschulden möchten, haben die Möglichkeit, kostengünstig eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen wollen dann wenden Sie sich  bitte an www.phoenix-schuldnerberatung.de. Ich mache das nicht.

Unternehmer/innen

Bei Unternehmen ist die Rechtsform egal. Ich kann für alle Rechtsformen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Der häufigste Anwendungsfall ist die klassische GmbH. Ziel ist es, rechtzeitig einen Eröffnungsantrag zu stellen. Bei Fortführung eines Unternehmens wird dann in der Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der sich in der Regel zeitnah bemüht, die Gehälter durch Insolvenzgeld zu finanzieren. Zeitgleich kümmert er sich in Absprache mit dem Geschäftsführer um die operativen Angelegenheiten. Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert ca. 2-3 Monate. Dann hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick und regt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschieht etwas ganz entscheidendes. Die Verwaltung- und Verfügungsbefugnis geht auf den Verwalter über. das bedeutet, ab jetzt ist die gesamte unternehmerische Verantwortung beim Insolvenzverwalter. Dessen Aufgabe ist es, das noch vorhandene Vermögen zu verwerten und den Erlös zu zu verteilen. Wenn das Unternehmen nicht fortzuführen ist wickelt der Verwalter die Auflösung ab. 
 
Unternehmer sind natürliche Personen. Diese können als Einzelunternehmer, Gesellschafter einer Personengesellschaft oder aus sonstigen Gründen in die Haftung kommen. Oftmals haften Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften persönlich in Form von Bürgschaften und kommen dadurch in (private) Schwierigkeiten. Hier sieht die Insolvenzordnung vor, dass dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben wird, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Insoweit müssen andere Anträge bei Gericht gestellt werden, nämlich auch ein Antrag von Erteilung der Restschuldbefreiung. Dieser kann nach Eröffnung des Verfahrens nicht „hinterher“ geschoben werden. Sollten Sie Unternehmer sein oder ein Unternehmen haben kann ich Ihnen in schwierigen Zeiten helfen.